Am 25.5.2012 haben wir fraktionsübergreifend ein Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz verabschiedet. Meine Rede im Rahmen der Debatte können Sie sich unten auf dieser Seite noch einmal anschauen.
In Deutschland warten derzeit 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung belegt, dass gut informierte Menschen der Organspende insgesamt positiver gegenüberstehen. Hier setzt das neue Transplantationsgesetz an, indem die Bürger in unserem Land künftig über die Organspende besser informiert werden. So soll jeder in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage seiner eigenen Spendenbereitschaft ernsthaft auseinanderzusetzen. Zudem soll jeder ausdrücklich aufgefordert werden, freiwillig eine Entscheidung zur Organspende abzugeben. Dabei wird die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen nicht eingeschränkt.
Mit dem Gesetz konkretisieren wir die allgemeinen Aufklärungspflichten im Transplantationsgesetz. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen in einem ersten Schritt dazu verpflichtet werden, ihren Versicherten geeignetes Informationsmaterial zur Organspende zur Verfügung zu stellen. Auch sollen sie im Zusammenhang mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte oder mit der Beitragsmitteilung einen Organspendeausweis bereitstellen, auf dem man seine Entscheidung bezüglich der Organspendenbereitschaft dokumentieren kann. Die gesetzlichen Krankenkassen
und die privaten Krankenversicherungen
werden spätestens ab November
2012 Organspendeausweise und
Informationsmaterial an ihre Versicherten
versenden.
Ein weiteres Gesetz sieht vor, dass in Zukunft alle
Krankenhäuser in Deutschland, die für eine Organentnahme
infrage kommen, einen Transplantationsbeauftragten
benennen müssen, der auch als Ansprechpartner
für Angehörige dient. Darüber hinaus werden die
Lebendspender besser rechtlich und sozial abgesichert.
Und auch die Nachsorge von Menschen, die ein Spenderorgan
eingesetzt bekommen haben, oder von Lebendspendern
wird durch das Gesetz deutlich verbessert.
Umfassende Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.organspende-info.de.
Weitergehende Informationen zum neuen Transplantationsgesetz finden Sie hier.