Die Entscheidung am 7. Mai 2010 über die Finanzhilfen für Griechenland (das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG)) ist eine der bedeutendsten Entscheidungen der Nachkriegsgeschichte. Am Mittwoch, den 5. Mai 2010, gab es darüber im Bundestag eine Regierungserklärung der Bundeskanzlerin und eine große Aussprache, in deren Rahmen auch ich gesprochen habe. Die Rede können Sie sich hier nocheinmal ansehen.
Darum geht es:
Griechenland bekommt am Markt kein Geld mehr. Die Europäische Union hilft mit Darlehen aus, um den Euro, der auch unsere Währung ist, zu stützen.
Das bedeutet nicht, dass unmittelbar Geld aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt wird. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau nimmt ein Darlehen auf, und gibt dieses an Griechenland weiter. Zunächst entstehen für Deutschalnd garkeine Kosten. Der Deutsche Bundestag muss das Darlehen allerdings durch eine Bürgschaft absichern. Wir gehen aber davon aus, dass Griechenland seinen Haushalt konsolidieren und dann auch die Kredite bedienen kann.
Die Alternative wäre ein griechischer Staatsbankrott mit Auswirkungen und Risiken, die niemand überschauen kann.
Wir fordern Konsequenzen: Die Empfehlungen des Internationalen Währungsfonds zu den Beschlüssen des G20-Gipfels, also Bankenabgabe und Besteuerung, müssen umgesetzt werden.
Natürlich wird in dieser Angelegenheit viel diskutiert und es werden die unterschiedlichsten Meinungen vorgebracht. Dennoch sind wir der Überzeugung: Griechenland muss mit unserer Hilfe wieder auf den richtigen Weg kommen. Leider ist es nicht gelungen, die Opposition zu überzeugen. Hier finden Sie ein Pressestatement zu den Verhandlungen.
Alle weitern Informationen zur Regierungserklärung und zum WFStG finden Sie auf den Seiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Klicken Sie hier, wenn Sie dorthin weitergeleitet werden möchten.